15.03.2021
UPDATE 8: 15.03.2021, 13.00 Uhr
Auf Grund der gestiegenen Inzidenz ist ein "normaler" Trainingsbetrieb zur Zeit nicht möglich (s. Punkt 6 der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen und aufgrund des Auftretens von Coronavirus-Varianten (VoC) im Kreis Ahrweiler.
6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 17 CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während des gesamten Trainings.
Daher hat der geschäftsführende Vorstand des SC Bad Bodendorf 1919 e.V. beschlossen, dass Vereinsgelände auch weiterhin für Aktivitäten jeglicher Art zu sperren. Die Sperrung gilt bis auf Weiteres.
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