18.11.2020
Im Rahmen seiner am 17.11.2020 per Videokonferenz durchgeführten Sitzung hat das Präsidium des Fußballverbandes Rheinland beschlossen, den derzeit ausgesetzten Pflichtspielbetrieb erst im Jahr 2021 fortzuführen. Dies vor dem Hintergrund, dass eine Aufnahme des Trainingsbetriebes nach aktuellem Stand frühestens ab dem 01. Dezember 2020 erfolgen kann – alle Spieler sind zu diesem Zeitpunkt allerdings mindestens vier Wochen ohne Mannschaftstraining. Den Vereinen wurde bei der Bekanntmachung der Unterbrechung des Spielbetriebs am 27. Oktober 2020 eine Vorbereitungszeit von mindestens zwei Wochen zugesagt, sodass der Spielbetrieb frühestens in der Woche vom 14. bis 20. Dezember wiederaufgenommen werden könnte. Ein Re-Start zu diesem Zeitpunkt wäre wegen der gleich danach beginnenden Winterpause und der bevorstehenden Feiertage jedoch nicht sinnvoll. Das Präsidium des FVR möchte den Vereinen durch diese Entscheidung ein Stück weit mehr Klarheit und Planungssicherheit verschaffen.
Ein möglicher Termin für den Wiederbeginn des Pflichtspielbetriebs im FVR wäre das Wochenende 15. bis 17. Januar 2021 – Voraussetzung dafür ist jedoch immer die aktuelle Verfügungslage von Bund und Ländern. Darüber hinaus gilt dieser mögliche Termin nicht für alle Ligen und Staffeln, er stellt lediglich den frühestmöglichen Re-Start-Termin im Verband dar. Zudem gilt für die Wiederaufnahme des Spielbetriebes, dass die Verfügungslage in den Landkreisen bindend für den FVR ist. Werden also beispielsweise in einem Landkreis Zuschauer zugelassen und in einem anderen Landkreis nicht (in derselben Staffel), wird dies der FVR akzeptieren und die Spiele entsprechend durchführen.
Hinsichtlich der Fortsetzung und Wertung der Saison hält das Präsidium des FVR fünf Szenarien für denkbar, die in Abhängigkeit von der Entwicklung der Corona-Pandemie und der mit ihr verbundenen Auflagen stetig überprüft und diskutiert werden. Dabei genießen folgende Ziele zunächst oberste Priorität:
- Wichtigstes Ziel bleibt, dass die Wertung der Saison 2020/2021 auf rein sportlicher Basis geschieht.
- Aus diesem Grund sollte zunächst die Hinrunde 2020/2021 einheitlich beendet werden.
- Jede Mannschaft hat dann einmal gegen jede andere Mannschaft gespielt, sodass ein vergleichbares und einheitliches sportliches Ergebnis vorliegt.
- Ausgefallene Spiele sind dementsprechend zunächst nachzuholen.
Möglichkeit 1:
- Die Austragung der kompletten Doppelrunde (Hin- und Rückrunde) 2020/2021.
- Auf- und Abstieg gemäß Auf- und Abstiegsregelungen.
- Voraussetzung ist der Wiederbeginn im Januar 2021 und keine Unterbrechung des Spielbetriebs bis Juni 2021.
Möglichkeit 2:
- Die Hinrunde wird abgeschlossen und die Rückrunde wird im Play-Off-System gespielt.
- Auf- und Abstiegsregelungen werden durch den Beirat angepasst.
Möglichkeit 3:
- Die Hinrunde kann abgeschlossen, aber die folgende Rückrunde nicht beendet werden.
- Die absolvierten Spiele der „halben Rückrunde“ werden annulliert.
- Die Endtabelle der Hinrunde 2020/2021 bildet die Abschlusstabelle der Saison 2020/2021.
- Auf- und Abstiegsregelungen werden durch den Beirat angepasst.
Möglichkeit 4:
- Die Hinrunde kann abgeschlossen werden, aber die folgende Rückrunde nicht beendet werden.
- Die „halbe Rückrunde“ wird wie ausgetragen gewertet.
- Es wird die Quotientenregelung für die Abschlusstabelle 2020/2021 herangezogen.
- Auf- und Abstiegsregelungen werden durch den Beirat angepasst.
Möglichkeit 5:
- Die Saison 2020/2021 wird annulliert.
- Alle Mannschaften starten in der Saison 2021/2022 grundsätzlich wieder in der gleichen Staffel.
- Änderungen werden durch den Beirat angepasst.
Im Rahmen der weiteren Fortführung der Saison können die Kreise die Anwendung der oben genannten Möglichkeiten im Einvernehmen mit den spieltechnischen Ausschüssen selbst festlegen.
Autor
Fußballverband Rheinland