15.03.2021
UPDATE 8: 15.03.2021, 13.00 Uhr
Auf Grund der gestiegenen Inzidenz ist ein "normaler" Trainingsbetrieb zur Zeit nicht möglich (s. Punkt 6 der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2 -Infektionen und aufgrund des Auftretens von Coronavirus-Varianten (VoC) im Kreis Ahrweiler.
6. Abweichend von § 10 Abs. 1 der 17 CoBeLVO ist die sportliche Betätigung im Amateur- und Freizeitsport in Einzelsportarten auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen nur im Freien und nur mit maximal fünf Personen aus zwei Hausständen zulässig. Im Übrigen gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während der gesamten sportlichen Betätigung. Training im Amateur- und Freizeitsport ist in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Außenbereich und auf öffentlichen und privaten Außensportanlagen zulässig. Hierbei gilt das Abstandsgebot nach § 1 Abs. 2 Satz 1 während des gesamten Trainings.
Daher hat der geschäftsführende Vorstand des SC Bad Bodendorf 1919 e.V. beschlossen, dass Vereinsgelände auch weiterhin für Aktivitäten jeglicher Art zu sperren. Die Sperrung gilt bis auf Weiteres.
UPDATE 7: 09.03.2021, 21.38 Uhr
Obwohl laut der neuen Corona-Verordnung das Training und der Wettkampf im Amateur- und Freizeitsport in Teilen wieder erlaubt ist, bleibt das Sportplatzgelände des SC Bad Bodendorf auch weiterhin gesperrt.
Laut der Verordnung sind zulässig:
1. kontaktfreies Training einzeln oder unter Wahrung der Kontaktbeschränkung nach § 2 Abs. 1, 2. kontaktfreies Training in kleinen Gruppen bis maximal zehn Personen und einer Trainerin oder einem Trainer unter Einhaltung des Abstandsgebots nach § 1 Abs. 2 Satz 1 oder 3. Training in Gruppen von bis zu 20 Kindern bis einschließlich 14 Jahre und einer Trainerin oder einem Trainer im Freien und auf allen öffentlichen und privaten ungedeckten Sportanlagen. Zuschauerinnen und Zuschauer sind nicht zulässig; ausgenommen sind Verwandte ersten und zweiten Grades bei der sportlichen Betätigung Minderjähriger. Die Nutzung öffentlicher und privater Sportanlagen nach Satz 1 hat unter Einhaltung von Hygienekonzepten zu erfolgen. Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, einschließlich Räumen zum Umkleiden und Duschen, ist nicht zulässig; die Einzelnutzung von Toilettenräumen ist gestattet. In den Fällen des Satzes 1 Nr. 2 und 3 gilt die Pflicht zur Kontakterfassung nach § 1 Abs. 8 Satz 1.
Der geschäftsführende Vorstand des SC Bad Bodendorf 1919 e.V. hat beschlossen, frühestens ab dem 15.03.2021 das Vereinsgelände für den Trainingsbetrieb der Seniorenmannschaften zu öffnen. Ab Montag, 22.03.2021 ist angedacht, auch wieder den Trainingsbetrieb für die Jugendmannschaft aufzunehmen. Genaueres hierzu wird in Kürze veröffentlicht.
UPDATE 6: 15.02.2021, 10.21 Uhr
Die Bundesregierung hat beschlossen, den Lockdown bis einschließlich Sonntag, 07.03.2021 zu verlängern. Dadurch bedingt bleibt auch das Vereinsgelände des SCB bis einschließlich 07.03.2021 für jegliche Aktivitäten gesperrt. Sobald es neue Informationen gibt, wird der SCB darüber informieren.
UPDATE 5: 07.01.2021, 09.40 Uhr
Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 05.01.2021 beschlossen, den Lockdown bis einschließlich 14.02.2021 zu verlängern. Dadurch bedingt bleibt auch das Vereinsgelände des SCB bis einschließlich 15.02.2021 für jegliche Aktivitäten gesperrt. Sobald es neue Informationen gibt, wird der SCB darüber informieren.
UPDATE 4: 07.12.2020, 14.00 Uhr
Die durch die Corona-Pandemie aktuelle Situation und den damit verbundenen "Lockdown" bleibt das Vereinsgelände auch weiterhin für jegliche Aktivitäten gesperrt. Diese Sperrung ist vorerst gültig bis einschließlich Montag, 11. Januar 2021. Ob und wie es nach dem 11. Januar 2021 weitergeht, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sobald es neue Informationen gibt, wird der SCB darüber informieren.
UPDATE 3: 09.11.2020, 10.00 Uhr
Der durch die Bundesregierung beschlossene "Lockdown Light" und der weiterhin eingestellte Spielbetrieb durch den Fußballverband Rheinland sorgt dafür, dass das Vereinsgelände bis einschließlich Montag, 30.11.2020 gesperrt bleibt. Daher ist eine Aufnahme des Trainingsbetriebes auch weiterhin ausgeschlossen. Ob und wie es nach dem 30.11.2020 weitergeht, steht zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht fest. Sobald es neue Informationen gibt, wird der SCB darüber informieren.
UPDATE 2: 27.10.2020, 21.45 Uhr
Da der Spielbetrieb durch den Fußballverband Rheinland bis auf Weiteres unterbrochen ist, hat nun auch der geschäftsführende Vorstand des SC Bad Bodendorf beschlossen, dass komplette Vereinsgelände ab Mittwoch, 28.10.2020 bis einschließlich Sonntag, 08.11.2020 für den Trainingsbetrieb zu schliessen. Das Vereinsheim wurde ja bereits am Montag, 26.10.2020 geschlossen. Grund für die Entscheidung sind die steigenden Corona-Fallzahlen und die Verantwortung gebenüber seinen aktiven und inaktiven Mitgliedern. Wie es nach dem 08. November weitergeht steht noch nicht fest, wird aber frühzeitig bekannt gegeben.
UPDATE 1: 27.10.2020, 19.55 Uhr
Der Fußballverband Rheinland hat in einer Mitteilung bekannt gegeben, dass der Spielbetrieb bis auf Weiteres eingestellt wird. Ab Donnerstag, 29.10.2020 gilt diese Regelung. Dies betrifft sämtliche Spielklassen und Pokalwettbewerbe der Herren, Frauen, Jugend und des Ü-Fußballs auf Sportplätzen im Freien sowie sämtliche Wettbewerbe in der Halle und gilt bis auf Weiteres. Eine eventuelle Fortsetzung des Spielbetriebs wird mit mindestens zwei Wochen Vorlauf angekündigt.
Meldung vom 26.10.2020
Seit Montag, 26. Oktober 2020 gibt es neue Corona-Vorschriften die auch unseren SCB betreffen. Diese Verordnung gilt vorerst bis einschließlich 08. November 2020. Wie es danach weiter geht, wird der SC Bad Bodendorf frühzeitig bekannt geben.
So steht in der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen aufgrund des erhöhten Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen im Kreis Ahrweiler
unter Punkt 10:
Abweichend von § 10 Abs. 1 der 11. CoBeLVO ist das gemeinsame sportliche Training im Innenbereich nur in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 5 Personen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Abweichend von § 10 Abs. 2 der 11. CoBeLVO gilt bei der sportlichen Betätigung in geschlossenen Räumen bei mehr als fünf dort anwesenden Personen eine Personenbegrenzung von 1 Person pro 20 qm Fläche. Abweichend von § 10 Abs. 3 der 11. CoBeLVO sind Zuschauer/innen weder beim sportlichen Training noch beim Wettkampfbetrieb zugelassen. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.
und unter Punkt 11:
Das gemeinsame sportliche Training im Freien ist in festen Kleingruppen von insgesamt bis zu 30 Personen zulässig. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport ist nicht zulässig. Abweichend von § 10 Abs. 3 der 11. CoBeLVO sind Zuschauer/innen weder beim sportlichen Training noch beim Wettkampfbetrieb zugelassen. Duschen und nicht räumlich getrennte Umkleiden dürfen nur einzeln genutzt werden.
Begründung zu Ziff. 10.-14.:
Das Infektionsrisiko in geschlossenen Räumen ist insbesondere beim Sport höher als im Freien. Deshalb sind die Gruppengrößen bzw. Teilnehmerzahlen weiter zu begrenzen.
Das Verbot der Durchführung von Wettkampfsimulationen sowie Kontaktsport beim gemeinsamen sportlichen Training, der Verzicht auf Zuschauer beim Trainings- und Wettkampfbetrieb und die Einzelnutzung von Duschen und nicht räumlich getrennten Umkleiden sind weitere Maßnahmen, die zur Minimierung von potentiellen Infektionsquellen beitragen.
Der SC Bad Bodendorf hat diese Punkte mit sofortiger Wirkung umgesetzt und das Sportplatzgelände entsprechend gesperrt. Ebenso wurden die Kabinen und Duschen sowie der Aufenthaltsraum verschlossen und sind vorläufig nicht nutzbar. Der Verkauf von Speisen und Getränken ist ebenfalls eingestellt.
Für den Trainings- und Spielbetrieb heißt das, dass die Spieler umgezogen zum Sportplatz kommen und ihre Taschen etc. unter dem Vordach abstellen können. Hinter ihnen wird der Zugang zum Sportplatzgelände wieder zugezogen. Eltern, die ihre Kinder zum Training- bzw. Spielbetrieb bringen, müssen/sollen ihre Kinder am Parkplatz rauslassen und dürfen das Gelände nicht betreten. Ausnahmen darf und wird es keine geben. Die Trainer/innen und Betreuer/innen der Jugendmannschaften werden angehalten, frühzeitig am Sportplatz zu sein, um die Kinder in Empfang zu nehmen und mit dafür Sorge tragen, dass keine weiteren Personen das Sportplatzgelände betreten. Nach dem Training/Spiel die Kinder wieder gemeinsam zum Eingang bringen um sie vom Gelände zu lassen.
Gästemannschaften sei hiermit mitgeteilt bzw. sind zu informieren, dass ein umziehen und duschen im Vereinsheim nicht möglich ist und deshalb auch eine Anreise später erfolgen kann/sollte.
Bei Meisterschaftsspielen sind nur Spieler, Trainer/innen und Betreuer/innen zugelassen. Zuschauer/innen sind nicht erlaubt.
Bei den Trainingseinheiten ist darauf zu achten, dass nur in festen Kleingruppen trainiert wird. Die Durchführung von Wettkampfsimulationen (Zweikampfverhalten etc.) sind nicht zulässig.
Bad Bodendorf, 26. Oktober 2020
Vorstand und Ehrenbeirat des SC Bad Bodendorf 1919 e.V.
Autor
Lutz Baumann
1. Vorsitzender